Familienrecht

Unsere Schwerpunkte im Familienrecht

Scheidung

Laut Statistik wird ca. ein Drittel aller geschlossenen Ehen geschieden. Aus diesem Grund ist die Scheidung ein besonders relevantes Thema im Familienrecht.
Eine Ehe kann dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist und es nicht mehr zu erwarten ist, dass die Lebensgemeinschaft widerhergestellt werden kann.
Verheiratete Paare können grundsätzlich erst nach einem Trennungsjahr die Scheidung durch einen Rechtsanwalt beantragen, wenn beide Eheleute der Scheidung zustimmen oder spätestens, wenn sie drei Jahre getrennt leben.
Wir bieten Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens kompetente Unterstützung an und stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.
Wir nutzen jede Möglichkeit, um Kosten für den Mandanten niedrig zu halten und die Scheidung so schnell wie möglich zu vollziehen.

Unterhalt

Ein Anspruch auf Unterhalt kann innerhalb einer Ehe unter Umständen auch während des Trennungsjahres bestehen. Es handelt sich dabei um den sogenannten Trennungsunterhalt.
Nach der Scheidung könnte unter Umständen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs.

Umgangsrecht

Nach der Trennung hat jedes Elternteil ein Recht auf Umgang mit seinen Kindern. Dies dient in erster Linie dem Kindeswohl als elementares Grundbedürfnis des Kindes. Können sich die Eltern nicht über die Regelung des Umgangs einvernehmlich einigen, kommt das zu einer Entscheidung des Gerichts. Dabei stehen für das Gericht die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund. Bei Bedarf reichen wir für Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht ein.

Sorgerecht

Die elterliche Sorge (§§ 1626 bis 1698b BGB) umfasst die Sorge bzw. die Fürsorge für das Kind (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) (§ 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Bei Auseinandersetzungen über das Sorgerecht für minderjährige Kinder beraten wir Sie gerne.

Sollten Sie ein geringes Einkommen erzielen und somit verfahrenskostenhilfeberechtigt sein, können Sie uns den Antrag (finden Sie unter „Formulare“) samt Nachweisen ausgefüllt zukommen lassen. In diesen Fällen entstehen für Sie in den gerichtlichen Verfahren (Scheidung, Umgang usw.) keinerlei Kosten.

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