Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, da es sehr stark durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt ist. Es ist daher wichtig, vertiefte Kenntnissen über aktuelle arbeitsrechtliche Rechtssprechungen zu haben. Das gilt natürlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Wir vertreten Sie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht bei:

- Kündigung / Kündigungsschutzklage

- Überprüfung von Abmahnungen und deren Abwehr

- Durchsetzung von Gehalts / Urlaubsansprüchen

- Abfindung uvm.

Bei einer Kündigung des Arbeitnehmers muss nicht jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwangsläufig hingenommen werden. Sehr häufig bestehen Rechtschutzmöglichkeiten, gegen diese Kündigung vorzugehen.

Man sollte als Betroffener allerdings nicht die Fristen außer Acht lassen.

Möchte man sich gegen die Kündigung wehren, hat man nur 3 Wochen Zeit seit Erhalt der Kündigung, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.


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